Hier ist ein kurzer Ratgeber zu den Energieprämien der Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) in Belgien !
Die DG fördert energetische Umbau- und Renovierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden, um den Energieverbrauch zu senken, CO₂-Emissionen zu reduzieren und den Wohnkomfort zu steigern.
Eigentümer oder Mit-Eigentümer eines Wohngebäudes in den neun deutschsprachigen Gemeinden.
Die Maßnahmen müssen nach der Antragstellung beginnen.
Das Gebäude sollte Wohnzwecken dienen.
Unter anderem:
Erneuerung von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren: Technische Mindestanforderung z. B. Uw ≤ 1,5 W/m²K und Ug ≤ 1,1 W/m²K.
Wärmedämmung von Dach, Wänden, Geschossdecken.
Weitere Maßnahmen wie Heizungs- oder Warmwasseroptimierung.
Beispielwerte:
Fenster, Fenstertüren und Außentüren: Uw ≤ 1,5 W/m²K + Ug ≤ 1,1 W/m²K.
Dämmung von Außenwänden: U ≤ 0,24 W/m²K.
Antrag vor Beginn der Arbeiten einreichen.
Bestätigung abwarten, dann Arbeiten durchführen.
Nach Abschluss Rechnungen und Nachweise einreichen.
Auszahlung der Prämie nach Prüfung.
Das System wurde zuletzt vereinfacht und «Energieprämiensystem 2.0» genannt.
Eine Einkommensgrenze soll eingeführt werden – Antragsteller sollten dies im Blick behalten.
Die Förderung durch die DG ist separat von der Förderung der restlichen Wallonischen Region geregelt.
PDF Download – Energieprämie Broschüre
Weblink
https://ostbelgienlive.be
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